Weißweine
Unter Weißweinen versteht man Weine die aus den Trauben von Weißweinrebsorten hell gekeltert und im Weinkeller ausgebaut sind.
Rotweine
Unter Rotweinen versteht man Weine die aus den Trauben von Rotweinrebsorten rot gekeltert und im Weinkeller ausgebaut sind.
Rosé und Rotling
Unter einem Rohling versteht man einen Wein bei dem Weißwein-Trauben und Rotwein-Trauben zusammen gelesen und gekeltert (gepresst) werden. Der Rotling bekommt von dem Anteil der Rotweintrauben seine schöne rosa Farbe. Die Herstellung von Rotling durch Vermischung von bereits vergorenem Traubenmost also von Rot- und Weißwein ist verboten!
Auf den Etiketten der Flaschen von Rotling findet man keine Rebsortenangabe da dies gesetzlich nach dem Weinrecht verboten! Derartige Wein aus dem b.A. Württemberg werden auch als „Schillerwein“ bezeichnet.
Roséwein oder auch Rosé genannt ist aus dem Most (Saft) von Rotweintrauben hergestellt. Bis 1995 durften diese Rotweintrauben nur wie Weißweintrauben (gepresst) hell gekeltert werden. Seit dem dürfen Rotweintrauben auch zur Roséherstellung rot gekeltert (gepresst) und ausgebaut werden.
Sekt und Perlwein
Unter Schaumwein (Sekt) versteht man einen Wein der durch eine zweite Vergärung im Tank oder auf der Flasche mittels Zugabe der Versanddosage (Zuckerlösung) durchgeführt hat. Schaumwein muss mindestens 3,5 Bar Kohlensäure (CO2) Druck auf der Sektflasche haben. Der vorhandene Alkoholgehalt muss mindestens 10 Vol.% betragen.
Unter Perlwein (Secco) versteht man einen Wein der meistens bei der Abfüllung Kohlensäure (CO2) hinzu gesetzt bekommen hat und somit als „halbschäumender Wein“ zählt. Perlwein muss mindestens 8,5Vol.-% vorhandenen Alkohol aufweisen. Ein Perlwein muss auch zwischen 1 und max. 2,5 Bar Druck auf der Flasche aufweisen. Jedoch kann auch ein Schaumwein der die weingesetzlichen Vorgaben an Flaschendruck und oder Alkohol nicht erfüllt als Perlwein deklariert werden.